Spezielle Regelungen für die Verbreitung von Anzeigen und anderen Werbemitteln

1. Geltungsbereich, Kontakt

1.1     Diese Speziellen Regelungen gelten für alle Leistungen der Nordwest-Zeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG („NWZ“, „Wir“) im Zusammenhang mit der Verbreitung von Anzeigen, Beilagen, Videos und anderen Auftragsveröffentlichungen („Werbemittel“) in Druckwerken und/oder digital („Werbevertrag“) und ergänzen für diese Leistungen unsere vorstehenden Allgemeinen Regelungen.

1.2     Muster für Werbemittel sind vom Werbevertrag mit erfasst, ebenso Korrekturen von Werbemittelvorlagen, die wir zur Anpassung an technische Erfordernisse oder zur Optimierung der Darstellung vornehmen. Dabei handelt es sich um Servicenebenleistungen nach Vorgaben des Kunden, für die wir keine Haftung übernehmen. Über unsere Muster und Korrekturen hinausgehende Gestaltungen sind dagegen gesonderte Aufträge, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Agenturgeschäft unterliegen.

1.3     Für Anfragen oder andere Anliegen im Zusammenhang mit Werbeverträgen nutzen Sie bitte neben den in unseren vorstehenden Allgemeinen Regelungen genannten zentralen Kontaktdaten auch die folgenden Kontaktdaten:

Ansprechpartner/Abteilung:

Telefon: +49 441 9988 4444

E-Mail: anzeigen@nwzmedien.de

2. Auftragsarten, Auftragserteilung, erweiterte Verbreitung, Storno, Widerruf

2.1     Der Kunde kann die Verbreitung eines Werbemittels zu einem bestimmten Termin und/oder – bei digitalen Werbemitteln - Zeitraum („Werbetermin“) in Auftrag geben („Einzelauftrag“).

2.2     Der Kunde kann die Verbreitung mehrerer gleichartiger Werbemittel zu verschiedenen bestimmten Terminen und/oder – bei digitalen Werbemitteln - Zeiträumen in Auftrag geben („Serienauftrag“).

2.3     Der Kunde kann die Verbreitung mehrerer Werbemittel gleicher Art innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf Abruf in Auftrag geben („Abrufauftrag“).  Für jeden tatsächlichen Abruf im Rahmen eines Abrufauftrags gelten die nachfolgenden Regelungen zum Einzelauftrag.

2.4     Der Werbevertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der Auftragserteilung zustande. Maßgeblich für den Werbevertrag sind die in unserer Bestätigung aufgeführten Konditionen, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt unserer Bestätigung widerspricht.

2.5     Eine Auftragserteilung oder ein Abruf für bestimmte Nummern, bestimmte Ausgaben oder bestimmte Platzierungen müssen so rechtzeitig bei uns eingehen, dass dem Kunden noch vor dem betreffenden Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag in der gewünschten Form nicht durchführbar ist.

2.6     Ein Werbevertrag über Beilagen ist für uns ungeachtet Ziffer 2.4 erst bindend, wenn uns ein Muster der Beilage vorliegt und wir dieses gebilligt haben.

2.7     Betrifft ein Auftrag verschiedene in unserer Preisliste ausgewiesene Kombinationen von Werbeträgern, wird für jede Kombination ein gesonderter Werbevertrag geschlossen.

2.8     Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl Anzeigen, die für Druckwerke in Auftrag gegeben werden, auch in Online-Medien zu verbreiten, ohne dass dem Kunden dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Dasselbe gilt für die Verbreitung digitaler Anzeigen in Druckwerken. Wir sind hierzu berechtigt, die Werbemittelvorlage an die Erfordernisse der anderen Ausgabeform anzupassen, sodass die Darstellung abweichen kann. Wir sind ferner berechtigt, den gebuchten Zeitraum für die Verbreitung eines Werbemittels unentgeltlich zu verlängern. Ein Anspruch des Kunden auf eine solche erweiterte oder verlängerte Verbreitung besteht jedoch nur bei entsprechender Auftragserteilung zu dem dann geltenden Preis.

2.9     Wir sind auch berechtigt, Anzeigen über die Vorgaben im Werbevertrag hinaus zur erweiterten Verbreitung an unsere Anzeigenkooperationspartner weiterzugeben, ohne dass dem Kunden dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Das gilt insbesondere für die Einspeisung digitaler Anzeigen (unter Berücksichtigung von Ziffer 2.8) in überregionale Suchmaschinen.

2.10   Die Stornierung eines Werbevertrages bedarf unserer Zustimmung. Rechte auf Rücktritt oder Kündigung bleiben hiervon unberührt. Wird ein Einzelauftrag oder ein tatsächlicher Abruf zurückgerufen, behalten wir unseren vollen Vergütungsanspruch. Sofern der Rückruf vor Anzeigenschluss für den Werbetermin bei uns eingeht, ist der Kunde berechtigt, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen. Für Beilagenaufträge gilt das, sofern der Rückruf mehr als vier Wochen vor dem Werbetermin erfolgt.

2.11   Privaten Kunden (Verbrauchern) steht in den gesetzlich vorgegebenen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Wir verweisen insofern auf unsere gesonderten Widerrufsbelehrungen im Rahmen der Bestellvorgänge.

3. Gestaltung und Lieferung der Werbemittel

3.1     Für die Gestaltung und den Inhalt der Werbemittel ist allein der Kunde verantwortlich.

3.2     Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Werbemittel weder gesetzliche oder behördliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Wir sind nicht zur Prüfung der Werbemittel verpflichtet. Von uns erkannte offenkundige Rechtsverletzungen werden wir dem Kunden mitteilen. Werden solche von uns mitgeteilten Mängel des Werbemittels vom Kunden nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, sind wir berechtigt, die Veröffentlichung abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Unsere Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass uns nur ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

3.3     Beilagen dürfen durch Form und/oder Aufmachung nicht den Eindruck vermitteln, dass sie Bestandteil unseres Druckwerkes sind.

3.4     Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Werbemittel an uns. Werbemittelvorlagen müssen unseren technischen Vorgaben und den Anforderungen des gebuchten Werbemediums entsprechen. Digitale Werbemittel dürfen die von uns für die Datenmenge jeweils festgesetzten Obergrenzen nicht überschreiten. Beilagen müssen unseren Formaten entsprechen und branchenüblich verpackt an der Druckerei oder einem anderen vereinbarten Lieferort zur Verfügung gestellt werden. Die Lieferung ist rechtzeitig, wenn uns die Werbemittel oder Werbemittelvorlagen bis Anzeigenschluss für den Werbetermin in der finalen Fassung vorliegen. Für erkennbar ungeeignete Werbemittel oder Werbemittelvorlagen werden wir unverzüglich Ersatz anfordern. Im Übrigen treffen uns hinsichtlich der Eignung keine Prüfungs- und Informationspflichten.

3.5     Bis zum Anzeigenschluss für den Werbetermin werden wir auf Wunsch des Kunden in zumutbarem und technisch möglichem Maße Änderungen der Werbemittelvorlagen vornehmen. Sofern durch solche oder andere von uns zur Anpassung an die technischen Erfordernisse vorgenommenen Änderungen oder Korrekturen der Werbemittelvorlagen Kosten entstehen, werden wir den Kunden vorab informieren.

3.6     Korrekturabzüge oder Proofs liefern wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Sie gelten als vom Kunden akzeptiert, sofern innerhalb der von uns bei Übersendung gesetzten Frist keine Änderungswünsche eingehen.

3.7     Wir sind nicht zur Rückgabe von Vorlagen oder Mustern für Werbemittel verpflichtet. Sie werden von uns für höchstens sechs Wochen ab dem Werbetermin aufbewahrt.

3.8     Werbemittel sind als solche kenntlich zu machen. Sollte die uns zur Verfügung gestellte Vorlage diese Voraussetzung nicht erfüllen, sind wir berechtigt, entsprechende Zusätze zu machen. Das gilt insbesondere für Werbemittel, die redaktionellen Charakter haben, und für Advertorials, d.h. fremd produzierte Einheiten mit Text und Werbung.

4. Preise, Rabatte, Zuschläge

4.1     Unsere Preise für Werbemittel sowie etwaige Aufschläge, Nachlässe oder Rabatte richten sich nach unserer bei Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wir behalten uns vor, im Rahmen von Sonderaktionen, bei Abnahme mehrerer Seiten oder bei Sonderaufträgen abweichende Preise anzubieten. Für Werbemittel, die für ein Druckwerk gebucht und auch in dem entsprechenden ePaper dargestellt werden, berechnen wir einen Digitalzuschlag, wenn wir das Werbemittel klickbar gestalten (siehe Ziffer 9.4).

4.2     Liegt zwischen der Auftragserteilung und dem Abruf eines Werbemittels ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und passen wir in dem darüber hinausgehenden Zeitraum unsere Preislisten an, sind wir berechtigt, auf der Grundlage der neuen Preisliste abzurechnen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.3     Sofern wir Kunden unter bestimmten Voraussetzungen Sonderkonditionen einräumen, entfallen diese mit Wegfall der vereinbarten Voraussetzungen, und es gelten ab sofort unsere regulären Listenpreise. Der Kunde hat uns unverzüglich über den Wegfall der Voraussetzungen zu informieren bzw. den Fortbestand der Voraussetzungen auf unsere Anfrage hin zu belegen.

4.4     Sofern wir eine Konzernrabattierung gewähren, kann diese nur von Konzernunternehmen beansprucht werden, deren Kapital zu mehr als 50 % dem Konzern zuzurechnen ist. Die Konzernzurechnung ist uns nachzuweisen. Der Nachweis muss uns bei Auftragserteilung vorliegen. Eine nachträgliche Rabattierung ist nicht möglich. Die Rabattierung gilt nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit. Ihre Beendigung ist uns unverzüglich anzuzeigen.

4.5     Als rabattfähiger Umsatz gilt nur die Abnahmemenge, die tatsächlich abgenommen und bezahlt wird. Ausnahmsweise zählen nicht abgenommene Mengen dann bei der Ermittlung von Rabattansprüchen, wenn wir die Nichtabnahme zu vertreten haben.

4.6     Liegt ein Werbevertrag für die Gesamtausgabe oder eine höherwertige Kombination vor, so wird bei Belegung von Ortsausgaben oder niederwertigen Kombinationen der sich aus dem Gesamt- oder höherwertigen Kombinationswerbevertrag ergebende Nachlass oder Rabatt gewährt. Die hierauf entfallenden Abnahmemengen zählen dann jedoch bei der Berechnung der Abnahmemengen für den Gesamt- oder höherwertigen Kombinationswerbevertrag nicht mehr mit.

4.7     Im Fall der Insolvenz des Kunden werden der Rabattierung nur die Abnahmemengen bis zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zugrunde gelegt.

4.8     Werbemittel, die Werbung von Dritten enthalten (Verbundwerbung), bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung und können von uns mit Preiszuschlägen belegt werden.

5. Werbungsmittler

Soweit wir Werbeaufträge über überregionale Vermittler erhalten, die den Werbevertrag mit dem Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung schließen, bestehen keine unmittelbaren Ansprüche dieser Werbekunden gegen uns. Auch unsere Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen finden in diesem Fall keine Anwendung.

6. Belegexemplare

6.1     Geschäftskunden erhalten den Beleg für eine verbreitete Anzeige in der Regel durch einen Link auf der Rechnung. Wir sind berechtigt, an Stelle eines Beleges die vertragsgerechte Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels verbindlich zu bestätigen.

6.2     Weitergehende Belege der Veröffentlichung beauftragter Werbemittel liefern wir nur auf ausdrückliche Anforderung und auf Kosten des Kunden und nur in der Form, die nach Art des Werbevertrages möglich und angemessen ist. Belege können bei entsprechender Zugangsberechtigung u.a. über www.nwzonline.de/epaper-archiv bestellt werden.

7. Haftung des Kunden, Rechteeinräumung

7.1     Der Kunde steht dafür ein, dass er alle zur Schaltung des von ihm in Auftrag gegebenen Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Im Fall der Verletzung von Rechten Dritter oder von gesetzlichen Vorschriften durch Werbemittel stellt uns der Kunde von allen Ansprüchen Dritter frei und erstattet uns etwaige Rechtsverteidigungskosten. Er ist ferner verpflichtet, uns bei der Rechtsverteidigung durch Informationen und Unterlagen angemessen zu unterstützen. Über Unterlassungserklärungen und einstweilige Verfügungen im Hinblick auf das vertragsgegenständliche Werbemittel hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren.

7.2     Werden wir wegen eines Werbemittels zu einer Gegendarstellung oder Veröffentlichung einer vergleichbaren Korrektur verpflichtet, hat der Kunde uns den uns daraus entstehenden Aufwand zu erstatten. Maßgeblich für die Erstattung ist der dann gültige Anzeigenlistenpreis.

7.3     Der Kunde räumt uns alle Nutzungsrechte an dem vertragsgegenständlichen Werbemittel ein, die wir zur Erfüllung des Werbevertrages benötigen, insbesondere die Rechte zur Veröffentlichung und Verbreitung. Unsere Nutzungsrechte erstrecken sich auf eine erweiterte und/oder verlängerte Verbreitung gemäß Ziffer 2.8. Wir sind berechtigt, diese Rechte auch Dritten einzuräumen, die wir zur Erfüllung des Vertrages einsetzen oder an die wir das Werbemittel gemäß Ziffer 2.9 weitergeben. Unser Nutzungsrecht schließt ferner die Bearbeitung des Werbemittels im beauftragten oder notwendigen Umfang ein.

8. Rubrikenanzeigen, Chiffreanzeigen, Textteil-Anzeigen, klickbare Anzeigen

8.1     Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Für die Wahl der richtigen Rubrik ist der Kunde verantwortlich. Wir sind zur Änderung der Rubrik berechtigt, wenn der Kunde sie offensichtlich falsch ausgewählt hat.

8.2     Bei Chiffreanzeigen wenden wir die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hinsichtlich der Verwahrung und rechtzeitigen Weitergabe der auf die Anzeige eingehenden Zusendungen an. Die Weiterleitung erfolgt ungeachtet der Art des Eingangs bei uns nur auf dem normalen Postweg. Eingänge, die das Format DIN A4 und das Gewicht von 200 g überschreiten, Waren-, Bücher- und Katalogsendungen sowie Päckchen werden von uns nur angenommen und weitergeleitet, wenn der Kunde uns bei Auftragserteilung die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten zusagt. Wird bei Chiffreanzeigen Abholung vereinbart, verwahren wir die Eingänge vier Wochen. Werden sie in diesem Zeitraum nicht abgeholt, sind wir ohne weitere Mitteilung zur Vernichtung berechtigt.

8.3     Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.

8.4     Anzeigen werden von uns für die digitale Darstellung im ePaper automatisch klickbar gestaltet, wenn uns eine URL des Kunden bekannt ist, auf die der Leser des ePapers mit einem Klick auf die Anzeige weitergeleitet wird. Der Kunde kann uns im Rahmen des Werbevertrags eine bestimmte URL nennen, auf die weitergeleitet werden soll. Die klickbare Gestaltung beinhaltet ferner eine vergrößerte Darstellung der Anzeige. Der Kunde ist berechtigt, im Werbevertrag auf die klickbare Gestaltung zu verzichten.

9. Werbequalität, Werbeerfolg

9.1     Wir gewährleisten für die Veröffentlichung des beauftragten Werbemittels die für das beauftragte Werbemedium übliche Druck- oder Wiedergabequalität nach dem aktuellen Stand der Technik und im Rahmen der durch die Vorlage gegebenen Möglichkeiten.

9.2     Die Verbreitung des Werbemittels in unseren Druckwerken, als Anzeige oder Beilage, ist vertragsgerecht bei einer Verteilquote von 97 % der am Werbetermin verkauften Auflage laut IVW.

9.3     Wir schulden die Verbreitung des Werbemittels in unserer zum Zeitpunkt der Verbreitung verkauften Auflage. Die Kalkulation unserer Preise laut Preisliste bleibt hiervon grundsätzlich unberührt, auch wenn sie notwendigerweise auf älteren IVW-Daten beruht. Ist unsere verkaufte Auflage laut IVW zum Werbetermin gegenüber der verkauften Auflage gemäß Preisliste oder einer anderen ausdrücklich im Werbevertrag vereinbarten Auflage reduziert, liegt nur dann ein Mangel vor, wenn die dem Werbevertrag zugrunde gelegte Auflage um mehr als folgende Quoten unterschritten wird:

Auflage bis zu 50.000 Exemplare                             20 %

Auflage bis zu 100.000 Exemplare                           15 %

Auflage bis zu 500.000 Exemplare                           10 %

Auflage über 500.000 Exemplare                               5 %

Soweit die Auflage durch unser ePaper dargestellt wird, gilt die Verbreitung als erfolgt, sofern das ePaper am als Werbetermin vereinbarten Erscheinungstag bis spätestens 11 Uhr von uns online gestellt und mit dem beauftragten Werbemittel technisch erreichbar ist. Soweit eine Teilbelegung gebucht ist, die bei der IVW nicht ausgewiesen ist, werden wir dem Kunden auf Anfrage die zur IVW gemeldeten und auf das belegte Gebiet entfallenden Auflagenzahlen mitteilen. Bei Serien- und Abrufaufträgen müssen wir die vorstehenden Quoten nur im Durchschnitt aller in einem Werbevertrag vereinbarten Werbetermine erfüllen. Ist bereits vor dem Werbetermin erkennbar, dass diese Quote nicht erreicht wird, werden wir den Kunden informieren und ihm ein Kündigungsrecht einräumen. Macht er von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt unsere weitere Vertragserfüllung trotz der Auflagenreduktion als vertragsgerecht.

9.4     Bei digitaler Verbreitung des Werbemittels gilt die technische Erreichbarkeit des Werbemittels als vertragsgerecht, wenn unser Server innerhalb des gebuchten Zeitraums nicht mehr als insgesamt 3 % oder innerhalb von 30 Tagen nicht länger als insgesamt 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) ausfällt. Ein Fehler in der Darstellung des Werbemittels liegt zudem nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch (a) die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser), (b) Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, (c) Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), (d) unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder (e) Fehler in der Werbemittelvorlage (insbesondere Abweichungen von den Vorgaben in Ziffer 3).

9.5     Wir sind nur für die Veröffentlichung und Verbreitung der Werbemittel in der vereinbarten Form verantwortlich. Für einen Werbeerfolg der Werbemittel stehen wir nicht ein.

10. Mängelhaftung, Mängelrüge

10.1   Wir haften für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Einschränkungen gemäß Ziffer 8 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt wird.

10.2   Ein Geschäftskunde hat das Werbemittel und seine Verbreitung unmittelbar nach der Veröffentlichung auf etwaige Mängel hin zu überprüfen und festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Geht uns die Anzeige offensichtlicher Mängel nicht innerhalb von fünf Werktagen ab der Veröffentlichung des Werbemittels zu, gilt unsere Vertragserfüllung als vertragsgerecht. Das gilt auch für eine wiederholte (mangelhafte) Veröffentlichung desselben Werbemittels bei einem Serien- oder Abrufauftrag, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig vor der wiederholten Veröffentlichung rügt. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass er Mängel innerhalb dieser Frist nicht entdecken konnte.

10.3   Bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe des Werbemittels haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung durch Korrektur der Wiedergabe unter angemessener Verlängerung des Erscheinungszeitraums oder durch Veröffentlichung eines Ersatzwerbemittels in dem Umfang, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde, sofern die Veröffentlichung nicht nachweislich termingebunden war. In diesem Fall sowie bei Ablehnung oder Scheitern der Nacherfüllung durch uns hat der Kunde Anspruch auf angemessene Preisminderung. Wir können die Nacherfüllung ablehnen, wenn der dadurch entstehende Aufwand unverhältnismäßig ist, insbesondere in einem erheblichen Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Kunden steht.

10.4   Bei einer Verbreitung des Werbemittels unterhalb der in Ziffern 9.2 bis 9.4 genannten Verbreitungsziele hat der Kunde auf der Basis des im Werbevertrag vereinbarten Preises Anspruch auf Preisminderung in dem Umfang, in dem die tatsächliche Verbreitung die vertragsgerechte Verbreitung gemäß Ziffern 9.2 bis 9.4 unterschreitet.