Spezielle Regelungen für Schulungen und Veranstaltungen

1. Geltungsbereich, Kontakt

1.1     Diese Speziellen Regelungen gelten für alle Schulungen und Veranstaltungen (im Folgenden zusammen als „Veranstaltungen“ bezeichnet) der Emder Zeitung („EZ“, „Wir“) und ergänzen für diese Leistungen die vorstehenden Allgemeinen Regelungen. Soweit unter unserem Namen Veranstaltungen anderer Veranstalter vermittelt werden, gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen dieser anderen Veranstalter. Sofern unsere Veranstaltungen außerhalb unserer eigenen Räume stattfinden, sind ergänzend die Hausordnungen für die Veranstaltungsräumlichkeiten zu beachten, die den Teilnehmern entweder von uns oder vom Vermieter der Räume zur Verfügung gestellt werden.

1.2     Für Anfragen oder andere Anliegen im Zusammenhang mit Veranstaltungen der EZ nutzen Sie bitte neben den in unseren vorstehenden allgemeinen Regelungen genannten zentralen Kontaktdaten auch die folgenden Kontaktdaten:

Ansprechpartner/Abteilung: Anzeigenabteilung

Telefon: +49 4921 8900 200

E-Mail: anzeigen@emderzeitung.de

 

2. Anmeldung

2.1     Sofern für unsere Veranstaltungen laut unserer Ankündigung eine Anmeldung erforderlich ist, kann diese auf den ebenfalls in der Ankündigung genannten Wegen (schriftlich per Brief oder per E-Mail, persönlich in der Geschäftsstelle, telefonisch oder durch Online-Buchung) erfolgen.

2.2     Die Anmeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich bestätigt haben. Die hierfür erforderlichen Kontaktdaten sind uns in der Anmeldung mitzuteilen. Wir sind berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung und damit auch die Bestätigung der Anmeldung vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängig zu machen. Wir sind ferner berechtigt, die Bestätigung der Anmeldung von einer, auch teilweisen, Zahlung der Teilnahmegebühr abhängig zu machen.

2.3     Bei einer Anmeldung durch Unternehmen, Organisationen o.ä. sind die Namen und möglichst auch die Kontaktdaten der Teilnehmer anzugeben.

2.4     Die Anmeldung zu entgeltlichen Veranstaltungen muss ferner sämtliche erforderlichen Rechnungsdaten enthalten, wenn wir die Erhebung der Teilnahmegebühr per Rechnung anbieten.

2.5     Die Anmeldung zu digitalen Veranstaltungen muss eine E-Mail-Adresse des Teilnehmers enthalten. Über diese Adresse erhält der Teilnehmer rechtzeitig vor der Veranstaltung eine E-Mail mit seinen Zugangsdaten und evtl. mit Unterlagen in elektronischer Form. Nutzungsberechtigt ist ausschließlich der angemeldete Teilnehmer. Die Weitergabe der Zugangsdaten oder elektronischen Unterlagen an Dritte gilt als Missbrauch. Erlangt der Teilnehmer Kenntnis vom Missbrauch seiner Zugangsdaten oder Unterlagen, so sind wir hierüber unverzüglich zu unterrichten. Wir sind zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt.

3. Ab- und Ummeldung

3.1     Abmeldungen sollten nach Möglichkeit auf demselben Kommunikationsweg erfolgen wie die Anmeldung.

3.2     Die Abmeldung zu unentgeltlichen Veranstaltungen ist jederzeit kostenfrei möglich.

3.3     Bei Abmeldungen zu entgeltlichen Veranstaltungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, werden 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Abmeldung ist kostenfrei, wenn sie eine durch uns zu vertretende Kündigung darstellt.

3.4     Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen, bitten wir um schnellstmögliche Abmeldung, damit der Platz ggf. an einen anderen Interessenten vergeben werden kann.

3.5     Vor Beginn der Veranstaltung kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer benannt werden.

4. Durchführung

4.1     Der Inhalt und Ablauf der Veranstaltung entspricht der Darstellung in der Ankündigung. Darüber hinausgehende Erwartungen der Teilnehmer müssen wir nicht erfüllen. Außerdem behalten wir uns Anpassungen vor, die sich aus einer Aktualisierung des Veranstaltungsthemas, des Veranstaltungsformats oder aus organisatorischen Gründen ergeben, solange die Anpassungen das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Wir haften ferner nicht für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs der Veranstaltung, z.B. eines Weiterbildungserfolgs.

4.2     Der angekündigte Veranstaltungsort kann von uns verlegt werden. Die Verlegung berechtigt den Teilnehmer nur dann zur Kündigung, wenn er den neuen Veranstaltungsort nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen erreichen kann.

4.3     Angekündigte Veranstaltungsleiter, Referenten oder Darsteller können von uns ausgewechselt werden. Die Auswechslung berechtigt den Teilnehmer nur dann zur Kündigung, wenn die ausgewechselte Person die Veranstaltung objektiv gesehen derart geprägt hätte, dass ihr Fehlen das Veranstaltungsziel grundlegend verändert.

4.4     Eine Verlegung der Veranstaltung sowie Veränderungen der Veranstaltungstermine und –dauer werden wir dem Teilnehmer rechtzeitig mitteilen. Liegen uns keine Kontaktdaten für einen Teilnehmer vor, genügt die Benachrichtigung des Anmeldenden oder eine öffentliche Bekanntgabe in der Nordwest-Zeitung. Hinsichtlich anderer organisatorischer oder inhaltlicher Änderungen trifft uns keine Informationspflicht.

4.5     Auf Verspätungen oder zeitweise Ausfälle einzelner Teilnehmer kann bei der Durchführung einer Veranstaltung keine Rücksicht genommen werden.

4.6     Die Teilnehmer haben sich am Veranstaltungsort an die hierfür geltende Hausordnung zu halten und entsprechenden Hinweisen des Veranstaltungsleiters zu folgen. Dasselbe gilt für organisatorische Hinweise des Veranstaltungsleiters und von ihm aufgestellte Regeln für den Ablauf der Veranstaltung.

4.7     Wir übernehmen keine Haftung für das Verhalten von Teilnehmern oder von anderen an einer Veranstaltung beteiligten Dritten mit Ausnahme unserer Mitarbeiter oder anderer Erfüllungsgehilfen, die durch uns in die Durchführung der Veranstaltung eingebunden sind. Für diese haften wir im Rahmen der Gesetze und unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.8     Der Zugang zu einer digitalen Veranstaltung steht für den genannten Veranstaltungszeitraum zur Verfügung. Die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen zur Nutzung des Zugangs – insbesondere Verbindung zum Internet, Verwendung eines aktuellen Internetbrowsers, funktionsfähige Hardware einschließlich Lautsprecher – obliegt dem Teilnehmer.

5. Absage oder Abbruch der Veranstaltung

5.1     Wir sind jederzeit berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Über die Absage werden wir den Teilnehmer unverzüglich informieren. Liegen uns keine Kontaktdaten für einen Teilnehmer vor, genügt die Benachrichtigung des Anmeldenden oder eine öffentliche Bekanntgabe in der Nordwest-Zeitung.

5.2     Wir sind ferner jederzeit berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen. Wenn der Abbruch aus Gründen erfolgt, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. höhere Gewalt, Erkrankung eines Referenten), sind wir berechtigt, eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Haben wir den Abbruch der Veranstaltung zu vertreten oder ist die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung unzumutbar, erstatten wir die volle Teilnahmegebühr, wenn wegen des Abbruch das Veranstaltungsziel weitgehend verfehlt wurde. Das gilt insbesondere bei Veranstaltungen von einer Dauer bis zu einem Tag. Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind wir berechtigt, die Erstattung entsprechend den bereits durchgeführten Veranstaltungsteilen zu kürzen, sofern diese objektiv einen eigenständigen Wert für den Teilnehmer haben.

5.3     Auch bei sehr kurzfristigen Absagen oder einem Abbruch der Veranstaltung sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet, etwaige Auslagen des Teilnehmers über die Teilnahmegebühr hinaus zu erstatten. Das gilt insbesondere für Reise- und Übernachtungskosten, Stornogebühren oder Arbeitsausfall. Haben wir die Absage oder den Abbruch zu vertreten, gelten die Haftungsbestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Teilnahmegebühr

6.1     Soweit die Veranstaltung laut unserer Ankündigung entgeltlich ist, hat der Teilnehmer die angekündigte Teilnahmegebühr zu zahlen. Die angekündigte Teilnahmegebühr versteht sich inklusive Umsatzsteuer, wenn diese nicht ausdrücklich gesondert ausgewiesen wird.

6.2     Wir sind berechtigt, die Teilnahmegebühr im Rahmen der Vorkasse oder unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung bei Betreten des Veranstaltungsortes („Abendkasse“) zu erheben. In der Wahl der üblichen Zahlungsmittel sind wir frei. Rechnungen oder Zahlungsbelege erstellen wir nur auf Wunsch. Ausgenommen sind Veranstaltungen, für die wir die Teilnahmegebühr generell per Rechnung erheben. Wir sind ferner berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Höhe der Teilnahmegebühr nach dem Zeitpunkt der Zahlung zu differenzieren. Im Übrigen gelten die Zahlungsbestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.3     Ist der Teilnehmer nicht zugleich der Anmelder, haftet der Anmelder neben dem Teilnehmer für die Teilnahmegebühr (Gesamtschuldner). Unsere Forderungen werden wir bei einer Anmeldung unter Angabe eines Rechnungsadressaten primär gegen diesen richten.

7. Rechtsschutz, Veranstaltungsmaterial

7.1     Bild- und Tonaufzeichnungen von unseren Veranstaltungen durch einen Teilnehmer sind nur mit unserer ausdrücklichen Erlaubnis zulässig. Dulden oder erlauben wir solche Aufzeichnungen, ist deren Verwendung nur im privaten Bereich gestattet, sofern wir eine gewerbliche Nutzung oder Verwertung nicht ausdrücklich zulassen. Die Erlaubnis oder Zulassung können wir von Bedingungen abhängig machen, insbesondere von der Zahlung von Nutzungsentgelten.

7.2     Wir sind uneingeschränkt berechtigt, von unseren Veranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen anzufertigen oder durch Dritte anfertigen zu lassen. Aufzeichnungen von öffentlichen Veranstaltungen dürfen wir im Rahmen der gesetzlichen Schranken für interne Zwecke (insbesondere Schulungs- und Marketingzwecke) und für unsere Pressearbeit uneingeschränkt nutzen. Für die Veröffentlichung und Verwendung anderer Aufzeichnungen werden wir die Einwilligung der Betroffenen einholen. Die Einwilligung in die Aufzeichnung beinhaltet zugleich die Einwilligung in die Verwendung der Aufzeichnung für die oben genannten internen Zwecke.

7.3     Alle dem Teilnehmer während oder nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Materialien, einschließlich ggf. dem Teilnehmer auf Datenträgern überlassene oder über das Internet zugänglich gemachte Materialien und Wissensprodukte, sind urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch des Teilnehmers. Die Rechte an den Materialien und all ihren Teilen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, bleiben uns bzw. den Urhebern oder anderen Lizenzgebern der Materialien vorbehalten. Kein Teil der Materialien darf, gleich zu welchem Zweck, von Dritten ohne unsere Zustimmung reproduziert, vervielfältigt, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet oder verbreitet werden.