Spezielle Regelungen für Agenturleistungen und andere Gestaltungsleistungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Speziellen Regelungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Nordwest-Zeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG („NWZ“, „Wir“) im Bereich Agenturgeschäft, d.h. für Webdesign, Werbemitteldesign und andere kreative Tätigkeiten zu Werbezwecken, Social Media Marketing und Advertising, Search Engine Advertising und Optimierung, und ergänzen für diese Lieferungen und Leistungen die vorstehenden Allgemeinen Regelungen.

1.2 Sofern wir dem Auftraggeber auf seinen Wunsch bereits in der Angebotsphase Konzepte und Ideen zur Verfügung stellen, entsteht auch hierdurch bereits ein vorbereitendes Vertragsverhältnis, das – soweit anwendbar – diesen Geschäftsbedingungen unterliegt. Nutzungsrechte des Auftraggebers an unseren Konzepten und Ideen entstehen jedoch nur bei Abschluss des Agenturvertrags in dem dort vereinbarten Umfang. Im Übrigen ist eine Nutzung unserer Konzepte und Ideen außerhalb des Angebotsverfahrens unzulässig, sofern wir ihr nicht ausdrücklich zustimmen. Wir sind berechtigt, die Zustimmung von einer angemessenen Vergütung abhängig zu machen.

1.3 Für Anfragen oder andere Anliegen im Zusammenhang mit Agenturleistungen der NWZ nutzen Sie bitte neben den in unseren vorstehenden Allgemeinen Regelungen genannten zentralen Kontaktdaten auch die folgenden Kontaktdaten:

Ansprechpartner/Abteilung: Geschäftskundenabteilung

Telefon: +49 441 9988 1940

E-Mail: agentur@nwzmedien.de

2. Leistungsumfang und -änderungen

2.1 Der Leistungsumfang, die Vorgehensweise und die Art der zu erbringenden Leistung werden in den Vereinbarungen der Vertragsparteien zum Agenturvertrag geregelt. Wird im Verlauf der Vertragsdurchführung ein Pflichtenheft und/oder ein Konzept erstellt, wird dieses zur Grundlage unserer Leistungspflicht, soweit der Auftraggeber dem Pflichtenheft oder Konzept nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang widerspricht. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

2.2 Die Parteien behalten sich Änderungen an Leistungen vor, soweit diese technisch umsetzbar und zumutbar sind. Wir prüfen Änderungsverlangen des Auftraggebers und teilen dem Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit.

2.3 Der Auftraggeber wird das Änderungsangebot innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang des Änderungsangebots prüfen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.

2.4 Wir werden während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen einstellen, es sei denn der Auftraggeber weist uns schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung fortgesetzt werden sollen.

3. Fremdleistungen, Abrechnung, Regelvergütung

3.1 Wir sind zum Einsatz von betriebsfremden Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern berechtigt. Sofern wir Dritte mit Zustimmung des Auftraggebers in dessen Namen beauftragen, übernehmen wir keine Haftung für die Erfüllungsleistungen dieser Dritten. Sofern wir Dritte mit Zustimmung des Auftraggebers im eigenen Namen mit Leistungen beauftragen, die über die Laufzeit unseres Agenturvertrages hinaus zu erbringen sind, wird der Auftraggeber den Vertrag mit dem Dritten von uns übernehmen und uns von allen Verpflichtungen hieraus freistellen. Erfolgt das – aus welchem Grund auch immer – trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht, sind wir berechtigt, den Vertrag mit dem Dritten zu kündigen, frühestens aber auf den Zeitpunkt der Beendigung unseres Agenturvertrages. Der Auftraggeber kann aus einer solchen Kündigung keine Rechte uns gegenüber herleiten.

3.2 Wir sind zur Abrechnung der vereinbarten Leistung berechtigt, wenn wir alle Vorleistungen erfüllt haben. Dies gilt auch, wenn vom Auftraggeber beizubringende und noch fehlende Unterlagen die Fertigstellung des Projektes verhindern (z.B. fehlendes Bildmaterial des Auftraggebers).

3.3 Sollte ein Auftrag erteilt werden, ohne dass eine bestimmte (pauschale) Vergütung vereinbart worden ist, werden die ausgeführten Leistungen auf der Basis eines Leistungsnachweises auf Stundenlohnbasis gemäß unserer Preisliste (Stand bei Auftragserteilung) abgerechnet.

4. Erstellung und Pflege von Websites

4.1 Wir werden die Website für alle zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Versionen der gängigen Browser und Endgeräte zu optimieren. Änderungen der technischen Anforderungen während der Auftragsdurchführung gelten als Auftragsänderungen im Sinne der Ziffer 2.2. Nach Abnahme der Endversion der Website durch den Auftraggeber wird ihm die Website auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich gemacht. Für die Speicherung der Website auf einem geeigneten Server (Hosting), die Beschaffung der Domain sowie die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit er uns nicht ausdrücklich mit diesen Aufgaben beauftragt.

4.2 Der Server des Host-Providers des Auftraggebers muss über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, die Website zu hosten. Ist das Hosten der Website beim bisherigen Provider auch mit angepassten Einstellungen oder einem Vertragsupgrade nicht möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, zu einem passenden Provider zu wechseln.

4.3 Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen im Bereich Webdesign angemessene Abschläge in Rechnung zu stellen. Wird nichts anderes vereinbart, sind 50 % der Vergütung unmittelbar nach Auftragserteilung zu zahlen, der Restbetrag nach Abnahme, jeweils nach Eingang einer entsprechenden Rechnung. Wir sind nicht verpflichtet, mit der Vertragsdurchführung zu beginnen, bevor die Abschlagsrechnung bezahlt ist.

4.4 Spätere vom Auftraggeber gewünschte Änderungen der Website werden auf der Basis von Tätigkeitsnachweisen nach Zeitaufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird. Das gilt nicht, soweit wir im Rahmen der Pflege auch etwa aufgetretene und vom Auftraggeber mitgeteilte Mängel der Website beseitigen.

5. Domain

Werden wir beauftragt, für den Auftraggeber eine Domain zu beantragen oder die Umschreibung seiner bestehenden Domain veranlassen, werden wir nur als Vermittler tätig. Der Auftrag beinhaltet zugleich die Vollmacht, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers die vereinbarten Maßnahmen in die Wege zu leiten. Bei Bedarf wird uns eine schriftliche Vollmacht ausgestellt. Der Auftraggeber wird oder bleibt selbst Domaininhaber und ist zur Einhaltung aller domainrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Richtlinien und Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z.B. DENIC) werden Bestandteil unseres Vertrages und sind zu beachten. Sie können im Internet abgerufen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle zur Registrierung erforderlichen Daten vollständign und richtig zu benennen. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gewünschte Domain rechtlich zu prüfen. Die Verantwortung hierfür sowie für die Verfügbarkeit der Domain liegt allein beim Auftraggeber. Erteilen wir Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain, so gilt diese stets nur für den Moment der Abfrage und kann bei Antragstellung bereits überholt sein.

6. Videoproduktionen

6.1 Nach Festlegung eines Drehtermins stellt eine Absage oder ein Abbruch mit Verlegungswunsch durch den Auftraggeber ein Änderungsverlangen im Sinne der Ziffer 2.2 dar. Ungeachtet der dort geregelten Folgen sind wir berechtigt, für vergebliche Vorbereitungsmaßnahmen folgende Pauschalen zusätzlich zu dem vereinbarten Preis zu berechnen:
6.1.1 25% der Produktionskosten bei einer Absage, die später als zwei Wochen vor dem Termin bei uns eingeht,
6.1.2 50% der Produktionskosten bei einer Absage, die später als eine Woche vor dem Termin bei uns eingehen, bei Fernbleiben von dem Termin oder bei Abbruch der Teilnahme.
Der Auftraggeber ist zum Nachweis berechtigt, dass die Terminverlegung geringeren Aufwand erzeugt hat. Vorstehendes gilt auch bei einer vom Auftraggeber gewünschten Verlegung des Drehortes. Eine Verpflichtung unsererseits, dem Verlegungswunsch nachzukommen, besteht nicht. Ersatztermin oder –ort sind einvernehmlich festzulegen.

6.2 Es besteht kein Anspruch auf bestimmte, von uns gestellte Moderatoren oder Darsteller, sofern der Einsatz namentlich benannter Personen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wird. Von uns lediglich vorgeschlagene oder benannte Personen können wir jederzeit durch andere vergleichbar qualifizierte Personen austauschen.


6.3 Wir haften nicht für unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse bei Drehterminen, die die Qualität von Live-Videos beeinträchtigen (z.B. Wettereinflüsse; Personen, die unerwartet in die Aufnahme laufen). Mehraufwände für durch solche Ereignisse erforderlich werdende Wiederholungsdrehs werden auf der Basis von Tätigkeitsnachweisen nach Zeitaufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird.

7. Werbekampagnen

7.1 Die Ziele einer Werbekampagne werden gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt. Die Keywords sowie Art und Inhalt der in der Kampagne von uns zu erstellenden Anzeigen setzen wir unter Berücksichtigung dieser Ziele nach eigenem Ermessen fest. Der Auftraggeber erhält für die Keywords keine Exklusivität. Wir sind berechtigt, für andere Auftraggeber dieselben oder ähnliche Keywords zu verwenden und Werbekampagnen der Wettbewerber des Auftraggebers zu betreuen. Dabei wird keinem Auftraggeber ein Vorrang vor anderen Auftraggebern eingeräumt. Die erstellte Kampagne wird vor Werbestart mit dem Auftraggeber besprochen und gilt als genehmigt, sofern der Auftraggeber innerhalb von zehn Werktagen nach der Vorstellung keine Einwände äußert. Nach der verbindlichen Freigabe der Kampagne bestätigen wir dem Auftraggeber per E-Mail den finalen Starttermin der Werbekampagne. Mit dem Starttermin beginnt die vereinbarte Mindestlaufzeit und unser Anspruch auf monatliche Vergütung einschließlich Erstattung unserer Vorleistungen auf das Werbebudget. Der Vertrag verlängert sich über die Mindestlaufzeit hinaus automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder der bereits verlängerten Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Beanstandungen unserer Leistungen trotz vereinbarungsgemäßer Verwendung des Werbebudgets berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.

7.2 Für die Werbekampagne nutzen wir unsere eigenen Accounts. Bestehende Konten des Auftraggebers bleiben von der Kampagne unberührt. Herausgabeansprüche des Auftraggebers nach Ende der Kampagne bestehen nicht. Das gilt auch für Landingpages, die wir für eine Kampagne einrichten.

7.3 Das uns monatlich zur Verfügung gestellte Werbebudget versteht sich als Nettobetrag, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Es wird ausschließlich zur Platzierung der Anzeigen verwendet. Die Platzierungsaufträge erteilen wir in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Rechnungsbeträge für die im Rahmen einer Kampagne platzierten Aufträge werden von uns ausgelegt und nachträglich monatlich abgerechnet. Wir sind berechtigt, nicht ausgeschöpfte Budgetbeträge nach unserer Wahl (auch mehrfach) auf den Folgemonat zu übertragen oder verfallen zu lassen.

7.4 Unsere Provision bemisst sich auf der Basis des vereinbarten Werbebudgets, unabhängig von der tatsächlichen Ausschöpfung dieses Budgets. Beginnt oder endet die Kampagne nicht zum Beginn oder Ende eines Kalendermonats, entsteht unser Vergütungsanspruch in dem Monat des Starts oder der Beendigung nur entsprechend anteilig und steht uns auch das Werbebudget für diese Zeiträume nur anteilig zur Verfügung. Die Einrichtungspauschale ist bei Auftragserteilung fällig, die Betriebskostenpauschale und die Provision monatlich nachschüssig während der Laufzeit der Kampagne, jeweils mit Zugang unserer Rechnung. Im Fall einer Vertragsverlängerung ohne Änderung der Werbekampagne wird keine erneute Einrichtungspauschale fällig. Erhalten wir ein Lastschriftmandat, werden wir unsere Vergütung zusammen mit unseren Auslagen auf das Budget jeweils im folgenden Kalendermonat vom Konto des Auftraggebers abbuchen.

8. Mitwirkungspflichten

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns zu unterstützen, insbesondere uns die für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Informationen und Vorlagen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Auftraggebers und Informationen über gesetzliche Vorschriften, die für die Produkte und Leistungen des Auftraggebers maßgebend sind.

8.2 Soweit der Auftraggeber uns Vorlagen, Fotos, Logos oder andere Daten überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe dieser Daten und deren Verwendung im Rahmen der beauftragten Agenturleistung berechtigt ist. Uns obliegt keine Pflicht zur Prüfung der zur Verfügung gestellten Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Freiheit von Rechten Dritter. Der Auftraggeber stellt uns frei von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch die überlassenen Daten und die sonstigen Inhalte der Webauftritte des Auftraggebers, auf die sich unsere Leistungen beziehen. Das gilt auch für sonstige inhaltsbezogene Rechtsverstöße z.B. durch jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte. Für sämtliche Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Die Freistellung erfasst ferner auch solche Suchbegriffe, Keywords, Anzeigentexte, Postings und sonstigen Inhalte, die der Auftraggeber auf unseren Vorschlag ausgewählt hat, sofern die Rechtswidrigkeit für uns nicht offensichtlich war. Wir sind zur Löschung und Sperrung angegriffener Inhalte berechtigt, werden dem Auftraggeber aber zuvor angemessen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Auftraggeber ist seinerseits verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm eine Rechtsverletzung bekannt (gegeben) wird. Werden Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, verschieben sich die von uns genannten Zeitpunkte oder Zeiträume der Leistungserbringung angemessen. Die Freistellung gilt auch zu Gunsten eines von uns in die Erfüllung des Agenturvertrags eingeschalteten Dritten.

8.3 Für die Ausführung des Auftrages erforderliche Fremdunternehmerleistungen wird der Auftraggeber umgehend in Auftrag geben.

8.4 Die von uns erarbeiteten Vorschläge sind vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen, siehe auch Ziffer 2.1. Diese Prüfung beinhaltet unter anderem den Inhalt, das Layout, die Rechtschreibung und etwaige Preisangaben. Sofern der Auftraggeber mit dem Vorschlag einverstanden ist, ist er verpflichtet, diesen freizugeben.

8.5 Der Auftraggeber wird – falls erforderlich – uns eigene fachkundige Mitarbeiter als Ansprechpartner benennen.

8.6 Soweit der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt, hat er uns entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist nach, sind wir berechtigt, Vorschüsse auf unsere Vergütung in Rechnung zu stellen. Ferner sind wir nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber uns unrichtige oder rechtswidrige Daten zur Verfügung stellt. Wir behalten den Anspruch auf die Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen. Unberührt bleiben auch unsere Ansprüche auf Ersatz der uns durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn wir von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. Wir sind berechtigt, im Fall einer Kündigung wegen mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers nach Erstellung des Konzeptes und vor dessen Umsetzung pauschalen Schadensersatz in Höhe von Euro 450,00 netto geltend zu machen. Der Auftraggeber ist zum Nachweis berechtigt, dass unser Schaden geringer ist. Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren Schadens vor.

9. Abnahme

9.1 Sofern wir nach dem Agenturvertrag ausdrücklich einen bestimmten Erfolg schulden, insbesondere die Erstellung einer Website oder eines Werbemittels, so führt der Auftraggeber nach unserer Fertigstellungserklärung und Übergabe des Arbeitsergebnisses unverzüglich die Abnahmeprüfung durch.

9.2 Die Abnahmefrist beträgt 15 Werktage und beginnt mit unserer Fertigstellungserklärung.

9.3 Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Auftraggeber uns eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach erfolgreicher Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit hat der Auftraggeber die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.

9.4 Wegen unwesentlicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch uns. Diese Mängel sind in der Abnahmeerklärung einzeln aufzuführen.

9.5 Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb der Abnahmefrist, gilt die Abnahme als erteilt. Das gilt auch vor Ablauf der Abnahmefrist, sobald der Auftraggeber unser Arbeitsergebnis vorbehaltlos nutzt.

10. Einräumung von Nutzungsrechten, Inhalte und Rechte Dritter

10.1 Wir übertragen dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung unseres Honorars das Nutzungsrecht an unseren Arbeitsergebnissen in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Eine Nutzung unserer Arbeitsergebnisse zu anderen Zwecken, eine Bearbeitung oder eine Nutzung von Inhalten außerhalb unserer Arbeitsergebnisse ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Das gilt auch für die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte.

10.2 Die Rechte an dem von uns eingesetzten KnowHow und der eingesetzten Software bleiben uneingeschränkt bei uns. Dem Auftraggeber werden lediglich einfache und nicht übertragbare Nutzungsrechte hieran eingeräumt, soweit und solange diese zur Durchführung des Vertrages und zur Erreichung des Vertragszwecks zwingend erforderlich sind. Das gilt auch für geschützte selbst geschaffene Werke, die im Rahmen unseres Arbeitsergebnisses verwendet werden (z.B. Fotos). Die diesbezüglichen inhaltlichen Grenzen der Nutzungsrechte des Auftraggebers entsprechen dem Arbeitsergebnis selbst, d.h. eine Nutzung solcher Werke außerhalb des Arbeitsergebnisses oder im Rahmen von nur Teilen des Arbeitsergebnisses ist unzulässig. Eine zeitliche Beschränkung der Nutzungsrechte besteht nur, wenn wir dem Auftraggeber dies ausdrücklich mitteilen. Bearbeitungen unserer Arbeitsergebnisse bedürfen unserer Zustimmung. Das Vorstehende gilt auch für geschützte Werke Dritter (insbesondere Fotos), die wir zur Verwendung in unserem Arbeitsergebnis erwerben. Wir sind ferner berechtigt, solche Werke Dritter unmittelbar im Namen des Auftraggebers zu erwerben und für unser Arbeitsergebnis zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt uns zu diesem Zweck Vollmacht, bei dem Anbieter einen Account für ihn anzulegen und den entsprechenden Nutzungsvertrag für ihn abzuschließen. Bei Bedarf wird uns eine schriftliche Vollmacht ausgestellt. Die Kosten derart zu beschaffender Inhalte trägt der Auftraggeber gesondert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall die Nutzungsrechte unmittelbar von dem Lieferanten und ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen verantwortlich.

10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für Bestandteile unserer Arbeitsergebnisse möglicherweise ergänzend geltenden Lizenzbedingungen Dritter (z.B. fremde Softwarekomponenten, insbesondere bei Verwendung von Open Source Software, erworbene Fotos) bei der Nutzung des Arbeitsergebnisses einzuhalten. Auf solche Lizenzbedingungen werden wir den Auftraggeber hinweisen, sofern sie auch die vertragsgerechte Nutzung unseres Arbeitsergebnisses berühren. Unsere Vergütung enthält keine Vergütung für von uns verwendete Open Source Software, sondern nur für unsere darüber hinausgehenden Leistungen.

11. Mängelansprüche und Haftung, Freistellung durch den Auftraggeber

11.1 Wir übernehmen für 12 Monate ab Abnahme des Arbeitsergebnisses die Gewähr dafür, dass dieses nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit nach dem zugrunde liegenden Vertrag aufheben oder wesentlich mindern.

11.2 Der Auftraggeber hat uns zunächst Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels zu geben und uns bei der Mangelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen. Insbesondere hat er vor einer Mangelbeseitigung Programme, Daten und Datenträger angemessen zu sichern. Wir haften nur insoweit für Daten- und Programmverluste, als der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form gesicherten Beständen mit angemessenem Aufwand reproduzierbar sind. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Trojaner, Computerwürmer, Computerviren – welcher Art auch immer – oder nicht von uns durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Wir haben den Mangel ferner dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der fehlerhaften und/oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht.

11.3 Gelingt uns die Beseitigung eines berechtigterweise gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist und ungeachtet einer Nachfristsetzung nicht, so kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter auf unsere Kosten ausführen lassen.

11.4 Beruht eine vermeintliche Fehlermeldung auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Fehlbedienungen, Kompatibilitätsproblemen mit anderer Software oder Veränderungen des Arbeitsergebnisses oder von Teile hiervon durch den Auftraggeber oder Dritte, so ist der hieraus resultierende Aufwand gemäß unserer Preisliste zu vergüten.

11.5 Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, internetgestützte Dienste anzubieten, die stets und in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeiten oder zur Verfügung stehen. Die Platzierung in Suchmaschinen liegt ferner einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers. Wir übernehmen deshalb keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Webseite durch einen bestimmten Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung in den Suchergebnissen. Maßgeblich für die Erfüllung des Vertrages ist ausschließlich die vereinbarte Leistungsbeschreibung im Umfang des technisch und rechtlich allgemein Machbaren. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von unseren Leistungspflichten.

11.6 Werden wir mit der Beschaffung von Inhalten beauftragt, haften wir nur für die von uns selbst geschaffenen und gelieferten Inhalte. Von uns nur vermittelte Inhalte Dritter gelten als vom Auftraggeber gelieferter Inhalt. Das betrifft insbesondere Bildmaterial, das in Abstimmung mit dem Auftraggeber von Dritten erworben wird.

11.7 Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der uns aus der Inanspruchnahme entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, wenn und soweit Ansprüche aus einer Verletzung von Nutzungs- und Lizenzbedingungen durch eine nicht vertragsgerechte Nutzung unserer Arbeitsergebnisse oder von Teilen davon resultieren.

11.8 Wir erstellen und platzieren Werbemittel nach bestem Wissen und unter Einsatz unserer gesamten Werbeerfahrung sowie der bestehenden Werbemöglichkeiten in den vereinbarten Medien. Einen bestimmten Werbeerfolg oder das Erreichen der geplanten Werbeziele können wir dennoch nicht garantieren. Die Aufrufbarkeit der von uns platzierten Anzeigen in Suchmaschinen oder Social Media Plattformen hängt von den Einstellungen und Vorgaben der Anbieter ab, die sich regelmäßig ändern und im Übrigen von Faktoren abhängen, die der Nutzer der setzt (wie z.B. Standort).

11.9 Für den Werbeerfolg unserer Arbeitsergebnisse haften wir ausdrücklich nicht, auch nicht für den Eintritt sonstiger Erwartungen des Auftraggebers an den Erfolg unserer Leistungen, die nicht ausdrücklich als Leistungsergebnis vereinbart worden sind.

11.10 Wir haften schließlich nicht für das Ausbleiben positiver oder den Eintritt negativer Reaktionen der Nutzer auf unsere Kampagnen und Postings, sofern solche Reaktionen für uns nicht vorab eindeutig vorhersehbar waren.

12. Referenz, Vertragsbeendigung

12.1 Wir und unsere Subunternehmer sind berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Wir dürfen ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen oder es handelt sich um vertrauliche Informationen.

12.2 Bei Beendigung des Agenturvertrages sind wir berechtigt, alle von uns verwalteten Daten des Auftraggebers zu löschen. Die Datensicherungspflicht obliegt allein dem Auftraggeber. Haben wir für den Auftraggeber eine Domain oder sonstige Accounts angemeldet, sind wir bei Beendigung des Vertrages zu deren Löschung berechtigt.