Hinweise zur Annahme von Informationen

1. Informationsannahme

Die Nordwest-Zeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG (nachfolgend "wir") nimmt Informationen (insbesondere Pressemitteilungen, Artikelvorschläge, Veranstaltungshinweise, Fotos, Leserbriefe)  von Dritten, die nicht in unserem Auftrag handeln (nachfolgend „Informanten“), auf Basis folgender Bedingungen entgegen:

Der Informant bietet uns die Informationen unentgeltlich an.

1. Wir sind nicht verpflichtet, die Informationen anzunehmen und/oder zu veröffentlichen, und frei in der Entscheidung über die Art und den Umfang der Veröffentlichung und Verbreitung der Informationen, sofern unsere Bearbeitungen oder Kürzungen nicht sinnentstellend sind.

2. Die Kosten der Übermittlung der Informationen an uns (z.B. Verbindungsentgelte) trägt der Informant.

3. Die Informationen müssen redaktionellen Charakter oder Bezug haben. Anzeigen oder gewerbliche Werbemittel veröffentlichen wir nur auf der Grundlage entgeltlicher Aufträge.

4. Die Informationen dürfen weder gesetzliche noch behördliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen.

5. Die Informationen müssen nach bestem Wissen des Informanten der Wahrheit entsprechen. Etwa erforderlich werdende Korrekturen hat uns der Informant unverzüglich und rechtzeitig vor einer Veröffentlichung mitzuteilen. Er hat uns ferner auf unsere Anforderung und in angemessenem Umfang die Prüfung (a) des Wahrheitsgehaltes der Informationen sowie (b) ihrer Quellen zu ermöglichen und sie zu unterstützen.

6. Der Informant räumt uns alle Nutzungsrechte an den Informationen ein, die wir zur Veröffentlichung und Verbreitung der Informationen in unseren Medien (gedruckt und digital) benötigen. Das schließt die weitere Einräumung von Rechten durch uns an Dritte ein, die wir zur Veröffentlichung und Verbreitung einsetzen. Es schließt ferner die Kürzung, Ergänzung und die Bearbeitung der Informationen im Rahmen journalistischer, redaktioneller oder technischer Erfordernisse ein. Wir sind außerdem berechtigt, die Informationen – auch in der bearbeiteten Form – unentgeltlich an Medienpartner zur weiteren Veröffentlichung und Verbreitung weiter zu geben. Eine entgeltliche Weitergabe der Informationen durch uns bedarf dagegen der Zustimmung des Informanten. Die vorstehenden Nutzungsrechte sind nicht ausschließlich, aber unwiderruflich sowie zeitlich und örtlich unbeschränkt. Der Informant steht dafür ein, dass wir die vorstehenden Nutzungsrechte rechtlich wirksam erhalten und insbesondere keine Rechte Dritter entgegenstehen. Insbesondere steht der Informant dafür ein, dass etwa erforderliche Einwilligungen Dritter in die Veröffentlichung und Verbreitung der Informationen durch uns und unsere Medienpartner vorliegen, z.B. von auf Fotos abgebildeten Personen, von Urhebern oder anderen Inhabern von Nutzungsrechten.

7. Der Informant stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die uns gegenüber wegen einer vereinbarungsgemäßen Nutzung der Informationen erhoben werden, wenn der Informant die Rechtsverletzung kannte oder hätte kennen müssen. In einem solchen Fall hat der Informant vorrangig etwa fehlende Einwilligungen einzuholen und die dafür anfallenden Kosten (z.B. Lizenzgebühren, GEMA-Gebühren) zu tragen. Dennoch anfallende Schadensersatzleistungen und Kosten unserer Rechtsverteidigung hat er uns zu erstatten.