Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Leistungen der Nordwest Media Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. KG
1. Geltungsbereich, Vertragssprache, Anbieterdaten, Beschwerdeverfahren
2. Vertragsschluss
3. Auftragsarten, erweiterte Verbreitung, Storno, Widerruf
4. Gestaltung und Lieferung der Werbemittel
5. Unterstützung der Gestaltung
6. Haftung des Kunden, Rechteeinräumung
7. Rubrikenanzeigen, Chiffreanzeigen, Textteil-Anzeigen
8. Leistungszeit, Unmöglichkeit, Teilleistungen, Annahmeverzug
9. Belegexemplare
10. Preise, Rechnungen
11. Zahlungsbedingungen
12. Werbequalität, Werbeerfolg
13. Mängelhaftung, Mängelrüge, Nacherfüllung, Allgemeine Haftungsbegrenzung, Verjährung
14. Kundendaten, Datenverarbeitung
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Streitschlichtung, Anzuwendendes Recht
1. Geltungsbereich, Vertragssprache, Anbieterdaten, Beschwerdeverfahren
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte, insbesondere für die Verbreitung von Anzeigen und anderen Werbemitteln, zwischen uns, der Nordwest Media Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. KG , und unseren Kunden, und zwar sowohl mit Geschäftskunden (Unternehmern) als auch mit Privatkunden (Verbrauchern). Im Übrigen unterliegen unsere Verträge dem allgemeinen deutschen Recht, ohne Anwendbarkeit weiterer Kodizes. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen von Kunden erkennen wir generell und ohne dass im Einzelfall erneut deren Einbeziehung in das Vertragsverhältnis widersprochen wird nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das gilt auch für einseitige Regelungen in den Bedingungen des Kunden, für deren Regelungsgehalt unsere Geschäftsbedingungen keine wirksame Regelung vorsehen, soweit diese einseitigen Regelungen nicht einem Handelsbrauch oder der gesetzlichen Regelung entsprechen. Soweit unsere Geschäftsbedingungen keine wirksamen Regelungen enthalten, sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen an diesen erbringen. Hierin liegt kein Anerkenntnis dieser Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen gehen unseren Geschäftsbedingungen selbstverständlich vor.
1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn wir nur als Vermittler auftreten und ausdrücklich Lieferungen und/oder Leistungen Dritter anbieten. In diesen Fällen kommt ein Vertrag nur zwischen dem Kunden und diesem Dritten zustand. Es gelten dann dafür die von dem Dritten in den Vertrag einbezogenen Regelungen.
1.3 Soweit wir Werbeaufträge über überregionale Vermittler erhalten, die den Werbevertrag mit dem Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung schließen, bestehen keine unmittelbaren Ansprüche dieser Werbekunden gegen uns. Auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden in diesem Fall keine Anwendung.
1.4 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ferner nicht für die redaktionellen Teile unserer Produkte und für die Zustellung unserer Anzeigenblätter. Die Leser und Empfänger unserer kostenlosen Anzeigenbätter sind in dieser Hinsicht keine Kunden und Vertragspartner. Ein Anspruch auf Erhalt oder auf eine besondere Qualität unserer Anzeigenblätter besteht nicht. Außervertragliche Ansprüche bleiben unberührt und richten sich nach Gesetz und Rechtsprechung.
1.5 Unsere Geschäftsbedingungen und die gesamte Korrespondenz im Rahmen der Vertragsanbahnung und –abwicklung stellen wir ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.
1.6 Anbieter aller unserer Leistungen ist die
Nordwest Media Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. KG
Wilhelmshavener Heerstr. 260
26125 Oldenburg
Amtsgericht Oldenburg, HRA 3587
Sitz der Gesellschaft: Oldenburg
Steuernr. 64/201/70005
USt-IdNr. DE 203820080
Telefon: +49 441 9988-8430
E-Mail: oldenburg@nordwest-sonntagsblatt.de
Geschäftsführende Gesellschafterin:
Nordwest-Wochenzeitungen Verwaltungsgesellschaft mbH
Amtsgericht Oldenburg, HRB 4409
Geschäftsführer:
Stephanie von Unruh, Thorben Meiners
1.7 Für Beschwerden und die Geltendmachung gegen uns gerichteter Ansprüche verwenden Sie bitte die zentralen Kontaktdaten gemäß Ziffer 1.6. Das Anliegen wird dem zuständigen Fachbereich zugeleitet, der sich dann unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Im Übrigen verwenden Sie für Anfragen oder andere konkrete Anliegen bitte die Kontaktdaten, die wir in unseren Angeboten oder anderen Veröffentlichungen bekannt geben.
2. Vertragsschluss
2.1 Darstellungen unserer Leistungen im Internet, in Werbematerialien oder in den Geschäftsstellen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst im Auftrag des Kunden liegt das Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden ausgewählte Leistung zu den von uns für diese Leistung angegebenen Konditionen. Wir sind zur Annahme nicht verpflichtet. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der beauftragten Leistung innerhalb der angegebenen Leistungszeit zustande.
2.1.1 Persönliche Aufträge des Kunden werden unverzüglich angenommen oder abgelehnt.
2.1.2 Bei Aufträgen im Internet wählt der Kunde die Leistung aus, muss sich unter Angabe seiner persönlichen Daten registrieren und gibt seinen verbindlichen Auftrag durch Anklicken des Buttons „Anzeige kostenpflichtig aufgeben“ ab. Bei der Registrierung ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse, an die wir unsere Vertragserklärungen senden können, zwingend erforderlich. Daraufhin erhält der Kunde zunächst nur an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung des Eingangs seines Auftrags. Diese Bestätigung führt noch nicht zu einem verbindlichen Vertragsabschluss.
2.1.3 Aufträge des Kunden in Textform werden wir in derselben Form annehmen oder ablehnen.
2.1.4 Telefonische Aufträge des Kunden werden unverzüglich angenommen oder abgelehnt.
2.2 Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus ihnen nichts anderes ergibt. Verbindliche individuelle Angebote werden unverbindlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.
2.3 Wir behalten uns vor, den Abschluss des Vertrages von einer positiven Prüfung der Bonität des Kunden und/oder von der Erteilung eines SEPA-Mandates zur Ermöglichung des Einzuges unserer Vergütung für die beauftragte Leistung abhängig zu machen. Wegen der damit verbundenen Übermittlung personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzinformationen.
2.4 Eine Auftragserteilung für bestimmte Nummern, bestimmte Ausgaben oder bestimmte Platzierungen muss so rechtzeitig bei uns eingehen, dass dem Kunden noch vor dem betreffenden Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag in der gewünschten Form nicht durchführbar ist.
2.5 Ein Vertrag über Beilagen ist für uns erst bindend, wenn uns ein Muster oder eine Druckvorlage der Beilage vorliegt und wir diese/s gebilligt haben.
2.6 Bei Widersprüchen zwischen unserem Angebot und dem Auftrag des Kunden bzw. zwischen dem Auftrag des Kunden und unserer Auftragsbestätigung geht unsere Erklärung vor, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt unserer Bestätigung widerspricht. Sofern der Kunde ausdrücklich bewusst von unserem Angebot abgewichen ist, bedarf die Abweichung unserer ausdrücklichen Zustimmung.
2.7 Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Bestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich.
2.8 Sofern unser Kunde ein Verbraucher ist, steht ihm möglicherweise wegen der Art des Zustandekommens des Vertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Wir verweisen dazu auf unsere gesonderten Widerrufsbelehrungen im Rahmen des jeweiligen Auftragsverfahrens.
2.9 Der Auftrag wird von uns nach Annahme gespeichert. Den gesamten Vertragstext speichern wir nicht in einer für den Kunden zugänglichen Form ab.
2.10 Änderungen des Vertragsgegenstandes bleiben uns vorbehalten, soweit sie von uns für erforderlich erachtet werden, die Qualität des Vertragsgegenstandes nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
3. Auftragsarten, erweiterte Verbreitung, Storno, Widerruf
3.1 Der Kunde kann die Verbreitung eines Werbemittels zu einem bestimmten Termin und/oder – bei digitalen Werbemitteln - Zeitraum („Werbetermin“) in Auftrag geben („Einzelauftrag“).
3.2 Der Kunde kann die Verbreitung mehrerer gleichartiger Werbemittel zu verschiedenen bestimmten Terminen und/oder – bei digitalen Werbemitteln - Zeiträumen in Auftrag geben („Serienauftrag“).
3.3 Der Kunde kann die Verbreitung mehrerer Werbemittel gleicher Art innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf Abruf in Auftrag geben („Abrufauftrag“). Die vereinbarte Abrufmenge gilt als Mindestabnahmemenge. Für jeden tatsächlichen Abruf im Rahmen eines Abrufauftrags gelten die Regelungen zum Einzelauftrag entsprechend.
3.4 Ein Abruf für bestimmte Nummern, bestimmte Ausgaben oder bestimmte Platzierungen muss so rechtzeitig bei uns eingehen, dass dem Kunden noch vor dem betreffenden Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Abruf in der gewünschten Form nicht durchführbar ist.
3.5 Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl Anzeigen, die für Druckwerke in Auftrag gegeben werden, auch in Online-Medien zu verbreiten, ohne dass dem Kunden dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Dasselbe gilt für die Verbreitung digitaler Anzeigen in Druckwerken. Wir sind hierzu berechtigt, die Werbemittelvorlage an die Erfordernisse der anderen Ausgabeform anzupassen, sodass die Darstellung abweichen kann. Wir sind ferner berechtigt, den gebuchten Zeitraum für die Verbreitung eines Werbemittels unentgeltlich zu verlängern. Ein Anspruch des Kunden auf eine solche erweiterte oder verlängerte Verbreitung besteht jedoch nur bei entsprechender Auftragserteilung zu dem dann geltenden Preis.
3.6 Wir sind auch berechtigt, Anzeigen über die Vorgaben im Werbevertrag hinaus zur erweiterten Verbreitung an unsere Anzeigenkooperationspartner weiterzugeben, ohne dass dem Kunden dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Das gilt insbesondere für die Einspeisung digitaler Anzeigen (unter Berücksichtigung von Ziffer 3.5) in überregionale Suchmaschinen.
3.7 Die Stornierung eines Auftrages bedarf unserer Zustimmung. Rechte auf Rücktritt oder Kündigung bleiben hiervon unberührt. Wird ein Einzelauftrag oder ein tatsächlicher Abruf zurückgerufen, behalten wir unseren vollen Vergütungsanspruch. Sofern der Rückruf vor Anzeigenschluss für den Werbetermin bei uns eingeht, ist der Kunde berechtigt, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen. Für Beilagenaufträge gilt das, sofern der Rückruf mehr als vier Wochen vor dem Werbetermin erfolgt.
3.8 Privaten Kunden (Verbrauchern) steht in den gesetzlich vorgegebenen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Wir verweisen insofern auf unsere gesonderten Widerrufsbelehrungen im Rahmen des Auftragsverfahrens.
4. Gestaltung und Lieferung der Werbemittel
4.1 Für die Gestaltung und den Inhalt der Werbemittel ist allein der Kunde verantwortlich.
4.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Werbemittel weder gesetzliche oder behördliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Wir sind nicht zur Prüfung der Werbemittel verpflichtet. Von uns erkannte offenkundige Rechtsverletzungen werden wir dem Kunden mitteilen. Werden solche von uns mitgeteilten Mängel des Werbemittels vom Kunden nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, sind wir berechtigt, die Veröffentlichung abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Unsere Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass uns nur ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
4.3 Beilagen dürfen durch Form und/oder Aufmachung nicht den Eindruck vermitteln, dass sie Bestandteil unseres Anzeigenblattes sind.
4.4 Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Werbemittel an uns. Werbemittelvorlagen müssen unseren technischen Vorgaben und den Anforderungen des gebuchten Werbemediums entsprechen. Digitale Werbemittel dürfen die von uns für die Datenmenge jeweils festgesetzten Obergrenzen nicht überschreiten. Beilagen müssen unseren Formaten entsprechen und branchenüblich verpackt an der Druckerei oder einem anderen vereinbarten Lieferort zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend gelten die Richtlinien der von uns beauftragten Druckerei, die wir auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die Lieferung ist rechtzeitig, wenn uns die Werbemittel oder Werbemittelvorlagen bis Anzeigenschluss für den Werbetermin in der finalen Fassung vorliegen. Beilagen müssen mindestens drei Tage vor der Verteilung angeliefert werden. Für erkennbar ungeeignete Werbemittel oder Werbemittelvorlagen werden wir unverzüglich Ersatz anfordern. Im Übrigen treffen uns hinsichtlich der Eignung keine Prüfungs- und Informationspflichten.
4.5 Bis zum Anzeigenschluss für den Werbetermin werden wir auf Wunsch des Kunden in zumutbarem und technisch möglichem Maße Änderungen der Werbemittelvorlagen vornehmen. Sofern durch solche oder andere von uns zur Anpassung an die technischen Erfordernisse vorgenommenen Änderungen oder Korrekturen der Werbemittelvorlagen Kosten entstehen, werden wir den Kunden vorab informieren.
4.6 Korrekturabzüge oder Proofs liefern wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Sie gelten als vom Kunden akzeptiert, sofern innerhalb der von uns bei Übersendung gesetzten Frist keine Änderungswünsche eingehen.
4.7 Wir sind nicht zur Rückgabe von Vorlagen oder Mustern für Werbemittel verpflichtet. Sie werden von uns für höchstens sechs Wochen ab dem Werbetermin aufbewahrt.
4.8 Werbemittel sind als solche kenntlich zu machen. Sollte die uns zur Verfügung gestellte Vorlage diese Voraussetzung nicht erfüllen, sind wir berechtigt, entsprechende Zusätze zu machen. Das gilt insbesondere für Werbemittel, die redaktionellen Charakter haben, und für Advertorials, d.h. fremd produzierte Einheiten mit Text und Werbung. Werbemittel, die Werbung von Dritten enthalten (Verbundwerbung), bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
5. Unterstützung der Gestaltung
5.1 Bei der Gestaltung der Werbemittel leisten wir allenfalls Unterstützung im Sinne einer Nebenleistung zum Werbevertrag. Wir sind berechtigt, für diese Leistung eine zusätzliche Vergütung zu verlangen, wenn wir dem Kunden die Höhe der Vergütung vor Abschluss unserer Gestaltungsleistung mitteilen und er sein Einverständnis erklärt. Lehnt der Kunde eine Vergütung ab, sind wir berechtigt, ohne weitere Erklärung die Gestaltungsleistung einzustellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des bis dahin von uns erarbeiteten Zwischenergebnisses. Die Rechte und Pflichten aus dem Werbevertrag, insbesondere die Pflichten des Kunden gemäß Ziffer 4, bleiben unberührt.
5.2 Soweit der Kunde uns für die Gestaltung Vorlagen, Fotos, Logos oder andere Daten überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe dieser Daten und deren Verwendung im Rahmen der Gestaltung des Werbemittels berechtigt ist. Uns obliegt keine Pflicht zur Prüfung der zur Verfügung gestellten Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Freiheit von Rechten Dritter. Der Kunde stellt uns frei von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch die überlassenen Daten und die sonstigen vom Kunden vorgegebenen Inhalte des Werbemittels. Das gilt auch für sonstige inhaltsbezogene Rechtsverstöße z.B. durch jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte. Für sämtliche Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Die Freistellung erfasst ferner auch Inhalte, die der Kunde auf unseren Vorschlag ausgewählt hat, sofern deren Rechtswidrigkeit für uns nicht offensichtlich war.
5.3 Die von uns erarbeiteten Vorschläge sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen. Diese Prüfung beinhaltet unter anderem den Inhalt, das Layout, die Rechtschreibung und etwaige Preis- und Pflichtangaben. Sofern der Kunde mit dem Vorschlag einverstanden ist, ist er verpflichtet, diesen freizugeben.
5.4 Wir übertragen dem Kunden das einfache Nutzungsrecht an dem von uns mit gestalteten Werbemittel nur in dem Umfang, wie dies für den konkreten Werbevertrag und dessen Erfüllung durch uns erforderlich ist. Eine Nutzung unserer Arbeitsergebnisse zu anderen Zwecken, eine Bearbeitung oder eine Nutzung von Inhalten (z.B. verwendete Fotos oder Grafiken) außerhalb unserer Arbeitsergebnisse ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Das gilt auch für die Übertragung der Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, die von uns beigesteuerten Inhalte für andere Werbemittel und andere Kunden weiter zu verwenden, sofern die Inhalte nicht individuell dem Kunden zuzuordnen sind (z.B. Foto des Betriebs des Kunden).
5.5 Sofern wir für unsere Gestaltungsunterstützung eine Vergütung erhalten, haften wir nach den gesetzlichen Regeln für Mängel unserer Arbeitsergebnisse. Außerdem haften wir für die von uns selbst geschaffenen und gelieferten einzelnen Inhalte und unsere Berechtigung zu deren Verwendung im Rahmen des Werbemittels. Für den Werbeerfolg unserer Arbeitsergebnisse haften wir ausdrücklich nicht.
6. Haftung des Kunden, Rechteeinräumung
6.1 Der Kunde steht dafür ein, dass er alle zur Schaltung des von ihm in Auftrag gegebenen Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Im Fall der Verletzung von Rechten Dritter oder von gesetzlichen Vorschriften durch Werbemittel stellt uns der Kunde von allen Ansprüchen Dritter frei und erstattet uns etwaige Rechtsverteidigungskosten. Er ist ferner verpflichtet, uns bei der Rechtsverteidigung durch Informationen und Unterlagen angemessen zu unterstützen. Über Unterlassungserklärungen und einstweilige Verfügungen im Hinblick auf das vertragsgegenständliche Werbemittel hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren.
6.2 Werden wir wegen eines Werbemittels zu einer Gegendarstellung oder Veröffentlichung einer vergleichbaren Korrektur verpflichtet, hat der Kunde uns den uns daraus entstehenden Aufwand zu erstatten. Maßgeblich für die Erstattung ist der dann gültige Anzeigenlistenpreis.
6.3 Das Vorstehende gilt nicht, soweit uns eine eigene Verantwortung für das Werbemittel gemäß Ziffer 5 trifft.
6.4 Der Kunde räumt uns alle Nutzungsrechte an dem vertragsgegenständlichen Werbemittel ein, die wir zur Erfüllung des Werbevertrages benötigen, insbesondere die Rechte zur Veröffentlichung und Verbreitung. Unsere Nutzungsrechte erstrecken sich auf eine erweiterte und/oder verlängerte Verbreitung gemäß Ziffer 3.5. Wir sind berechtigt, diese Rechte auch Dritten einzuräumen, die wir zur Erfüllung des Vertrages einsetzen oder an die wir das Werbemittel gemäß Ziffer 3.6 weitergeben. Unser Nutzungsrecht schließt ferner die Bearbeitung des Werbemittels im beauftragten oder notwendigen Umfang ein.
7. Rubrikenanzeigen, Chiffreanzeigen, Textteil-Anzeigen
7.1 Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Für die Wahl der richtigen Rubrik ist der Kunde verantwortlich. Wir sind zur Änderung der Rubrik berechtigt, wenn der Kunde sie offensichtlich falsch ausgewählt hat.
7.2 Bei Chiffreanzeigen wenden wir die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hinsichtlich der Verwahrung und rechtzeitigen Weitergabe der auf die Anzeige eingehenden Zusendungen an. Die Weiterleitung erfolgt ungeachtet der Art des Eingangs bei uns nur auf dem normalen Postweg. Eingänge, die das Format DIN A4 und das Gewicht von 200 g überschreiten, Waren-, Bücher- und Katalogsendungen sowie Päckchen werden von uns nur angenommen und weitergeleitet, wenn der Kunde uns bei Auftragserteilung die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten zusagt. Wird bei Chiffreanzeigen Abholung vereinbart, verwahren wir die Eingänge vier Wochen. Werden sie in diesem Zeitraum nicht abgeholt, sind wir ohne weitere Mitteilung zur Vernichtung berechtigt.
7.3 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
8. Leistungszeit, Unmöglichkeit, Teilleistungen, Annahmeverzug
8.1 Die vereinbarten Werbetermine begründen kein Fixgeschäft und können von uns in zumutbarem Umfang überschritten werden, es sei denn, dass wir ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
8.2 Sind zur Ausführung des Auftrages vom Kunden noch Informationen, Sachen oder Unterlagen beizubringen oder technische oder kaufmännische Fragen zu klären, so wird der Werbetermin um den Wartezeitraum verschoben, bis alle vom Kunden beizubringenden Informationen oder Unterlagen bei uns eingegangen bzw. offene Fragen geklärt sind.
8.3 Vorübergehende Leistungshindernisse aufgrund unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände (höhere Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie Betriebsstörungen, auch bei Vorlieferanten) befreien uns für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlauffrist sowie im Umfang ihrer Auswirkungen von unserer Leistungspflicht. Das gilt auch, solange ein Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Wir werden den Kunden unverzüglich von einem längerfristigen Leistungshindernis in Kenntnis setzen. Beide Parteien können unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn das Hindernis mehr als drei Monate über den vereinbarten Leistungszeitpunkt hinaus andauert. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder statt der Leistung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
8.4 Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können als solche sofort in Rechnung gestellt werden, wenn nicht ausdrücklich unsere Vorleistung für den gesamten Vertragsgegenstand vereinbart ist.
8.5 Wird die Leistung aufgrund Annahmeverzuges, Wunsch des Kunden oder anderer in seiner Sphäre liegender Umstände verzögert, so hat er nach Anzeige unserer Leistungsbereitschaft die uns ab dem vereinbarten Werbetermin durch die Verzögerung entstandenen Kosten und Nachteile zu erstatten.
9. Belegexemplare
9.1 Geschäftskunden erhalten den Beleg für eine verbreitete Anzeige in der Regel durch einen Motivandruck oder Link auf der Rechnung. Wir sind berechtigt, an Stelle eines Beleges die vertragsgerechte Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels verbindlich zu bestätigen.
9.2 Weitergehende Belege der Veröffentlichung beauftragter Werbemittel liefern wir nur auf ausdrückliche Anforderung und auf Kosten des Kunden und nur in der Form, die nach Art des Werbevertrages möglich und angemessen ist.
10. Preise, Rechnungen
10.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro, bei gewerblichen Kunden zzgl. der bei Vertragsschluss gültigen Umsatzsteuer.
10.2 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, berechnen wir keine Umsatzsteuer, sofern eine Steuerbefreiung besteht. Stellt die Finanzverwaltung entgegen unserer Annahme eine Steuerpflicht fest, sind wir innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach dieser Feststellung berechtigt, die Rechnung entsprechend zu korrigieren oder die Umsatzsteuer nachzuberechnen. Die Bestandskraft der Feststellung ist hierfür nicht erforderlich.
10.3 Unsere Preise für Werbemittel sowie etwaige Aufschläge, Nachlässe oder Rabatte richten sich nach unserer bei Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste einschließlich der Rabatte nach der sog. Mengen- und Malstaffel, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wir behalten uns vor, im Rahmen von Sonderaktionen, bei Abnahme mehrerer Seiten oder bei Sonderaufträgen abweichende Preise anzubieten.
10.4 Liegt zwischen der Auftragserteilung und dem Abruf eines Werbemittels ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und passen wir in dem darüber hinausgehenden Zeitraum unsere Preislisten an, sind wir berechtigt, auf der Grundlage der neuen Preisliste abzurechnen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
10.5 Sofern wir Kunden unter bestimmten Voraussetzungen Sonderkonditionen einräumen, entfallen diese mit Wegfall der vereinbarten Voraussetzungen, und es gelten ab sofort unsere regulären Listenpreise. Der Kunde hat uns unverzüglich über den Wegfall der Voraussetzungen zu informieren bzw. den Fortbestand der Voraussetzungen auf unsere Anfrage hin zu belegen. Vereinbarte Sonderkonditionen schließen die Anwendung der Mengen- und Malstaffel gemäß unserer Preisliste aus. Entfallen die Sonderkonditionen, greift insoweit die Mengen- und Malstaffel wieder.
10.6 Sofern wir eine Konzernrabattierung gewähren, kann diese nur von Konzernunternehmen beansprucht werden, deren Kapital zu mehr als 50 % dem Konzern zuzurechnen ist. Die Konzernzurechnung ist uns nachzuweisen. Der Nachweis muss uns bei Auftragserteilung vorliegen. Eine nachträgliche Rabattierung ist nicht möglich. Die Rabattierung gilt nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit. Ihre Beendigung ist uns unverzüglich anzuzeigen.
10.7 Als rabattfähiger Umsatz im Sinne der Mengen- und Malstaffel oder für vereinbarte Sonderkonditionen gilt die Abnahmemenge, die tatsächlich abgenommen und bezahlt wird, ungeachtet der Vereinbarung größerer oder kleinerer Mengen. Das gilt auch für die Bestimmung eines mengenbezogenen Rabattsatzes. Ausnahmsweise zählen nicht abgenommene Mengen dann bei der Ermittlung von Rabattansprüchen, wenn wir die Nichtabnahme innerhalb unseres Einflussbereiches zu vertreten haben. Von uns nicht zu beeinflussende Leistungshindernisse gehen bei der Rabattierung zu Lasten des Kunden.
10.8 Liegt ein Werbevertrag für die Gesamtausgabe oder eine höherwertige Kombination vor, so wird bei Belegung von Ortsausgaben oder niederwertigen Kombinationen der sich aus dem Gesamt- oder höherwertigen Kombinationswerbevertrag ergebende Nachlass oder Rabatt gewährt. Die hierauf entfallenden Abnahmemengen zählen dann jedoch bei der Berechnung der Abnahmemengen für den Gesamt- oder höherwertigen Kombinationswerbevertrag nicht mehr mit.
10.9 Nachlässe wie Barzahlungsrabatt, Skonto oder ähnliche Vergünstigungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen gewährt.
10.10 Sobald feststeht, dass wir Rabatte und Nachlässe unberechtigt gewährt haben, können wir diese jederzeit nachberechnen.
10.11 Im Fall der Insolvenz des Kunden werden der Rabattierung nur die Abnahmemengen bis zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zugrunde gelegt.
10.12 Werbemittel, die Werbung von Dritten enthalten (Verbundwerbung), können von uns mit Preiszuschlägen belegt werden.
10.13 Vereinbarte Teilleistungen können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. Erbrachte Leistungen können monatlich abgerechnet werden.
10.14 Wir sind zur Ausstellung elektronischer Rechnungen berechtigt. Wir sind ferner berechtigt, Dritte mit der Ausstellung der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages zu beauftragen. Der Beauftragte wird in diesem Fall auf unsere Rechnung tätig und den Kunden hierauf entsprechend hinweisen.
10.15 Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang widersprochen wird.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Wir bieten unseren Kunden verschiedene Zahlungswege an, die wir in dem jeweiligen Auftragsverfahren anzeigen. Sämtliche Zahlungswege bieten wir dem Kunden gebührenfrei an. Der Kunde trägt nur die bei ihm selbst eventuell anfallenden Gebühren und Kosten.
11.2 Wird Vorkasse vereinbart, muss der Rechnungsbetrag spätestens am Werktag vor dem vereinbarten Tag unserer Leistung bei uns eingegangen sein.
11.3 Bei Zahlung per Lastschrifteinzug erfolgt die Abbuchung nach Auftragserteilung. Mit Auswahl der Zahlung per Lastschrifteinzug erteilt der Kunde uns ein SEPA Mandat, mit dem wir dazu berechtigt sind, den Rechnungsbetrag vom Konto des Kunden einzuziehen. Die Frist zur Vorabinformation über den Einzug kann von uns auf einen Tag verkürzt werden. Der Kunde hat für entsprechende Deckung bei Fälligkeit unserer Vergütung zu sorgen. Wir behalten uns vor, Gebühren für nicht von uns genehmigte Rücklastschriften weiter zu belasten. Pro Rücklastschrift wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von Euro 3,00 berechnet. Hinzu kommen die Gebühren unserer Bank. Die Gebühren seiner eigenen Bank hat der Kunde in jedem Fall selbst zu tragen und uns gegebenenfalls zu erstatten, wenn sie uns belastet werden.
11.4 Bei Auftrag auf Rechnung ist unsere Vergütung mit der Ausführung der Leistung sowie Erhalt unserer Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, sofern in der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. Die Zahlung hat für uns kostenfrei in Euro zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen.
11.5 Stundungsabreden stehen unter dem Vorbehalt fristgerechter Zahlungen. Bei Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist werden die gestundeten Beträge sofort und ohne weitere Erklärung unsererseits fällig. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln (z.B. bei Nichtversicherbarkeit bei unserer Kreditversicherung) an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, für ausstehende Lieferungen oder Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen, sämtliche fälligen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort einzufordern und die weitere Erfüllung von Verträgen von der Zahlung der Rückstände und/oder einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
11.6 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahnkosten in Höhe von jeweils Euro 5,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
11.7 Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte wegen Mängeln oder bei Widerruf bleiben unberührt, sind jedoch auf Beträge begrenzt, die in angemessenem Verhältnis zum Mangel oder den Rückabwicklungsansprüchen stehen. Zurückbehaltungsrechte setzen ferner stets einen Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis voraus.
12. Werbequalität, Werbeerfolg
12.1 Wir gewährleisten für die Veröffentlichung des beauftragten Werbemittels die für das beauftragte Werbemedium übliche Druck- oder Wiedergabequalität nach dem aktuellen Stand der Technik und im Rahmen der durch die Vorlage gegebenen Möglichkeiten.
12.2 Die Verbreitung des Werbemittels in unseren Druckwerken, als Anzeige oder Beilage, ist vertragsgerecht bei einer Verteilquote von 92 % der am Werbetermin verteilten Auflage. Eine bestimmte Gebiets- oder Haushaltsabdeckung wird von uns ohne entsprechende ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet. Die Verteilung erfolgt nur an annahmebereite und ohne Einschränkung erreichbare Haushalte in unserem Vertriebsgebiet. Von uns nachgewiesene digitale Abrufe des Werbemittels gelten bei der Ermittlung der Verteilquote ebenfalls als Verbreitung in dem betreffenden (auch) digital veröffentlichten Druckwerk.
12.3 Wir schulden die Verbreitung des Werbemittels in unserer zum Zeitpunkt der Verbreitung verteilten Auflage. Zur verteilten Auflage zählen auch die digitalen Abrufe des betreffenden (auch) digital veröffentlichten Druckwerks, ohne dass wir zu dieser digitalen Verbreitung eines Druckwerks verpflichtet sind. Die Kalkulation unserer Preise laut Preisliste bleibt hiervon grundsätzlich unberührt, auch wenn sie notwendigerweise auf älteren Daten beruht. Ist unsere verteilte Auflage zum Werbetermin gegenüber der verteilten Auflage gemäß Preisliste oder einer anderen ausdrücklich im Werbevertrag vereinbarten Auflage reduziert, liegt nur dann ein Mangel vor, wenn die dem Werbevertrag zugrunde gelegte Auflage um mehr als folgende Quoten unterschritten wird:
Auflage bis zu 50.000 Exemplare 25 %
Auflage bis zu 100.000 Exemplare 20 %
Auflage bis zu 300.000 Exemplare 15 %
Soweit für Beilagen eine Teilbelegung gebucht ist, orientiert sich die von uns geschuldete Verteilquote nicht an unserer Auflage, sondern an der Anzahl der uns vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellten Exemplare des Werbemittels. Bei Serien- und Abrufaufträgen müssen wir die vorstehenden Quoten nur im Durchschnitt aller in einem Werbevertrag vereinbarten Werbetermine erfüllen. Ist bereits vor dem Werbetermin erkennbar, dass diese Quote nicht erreicht wird, werden wir den Kunden informieren und ihm ein Kündigungsrecht einräumen. Macht er von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt unsere weitere Vertragserfüllung trotz der Auflagenreduktion als vertragsgerecht.
12.4 Soweit eine digitale Verbreitung ausdrücklich vereinbart ist, gilt die Verbreitung als erfolgt, sofern das Werbemittel am als Werbetermin vereinbarten Erscheinungstag bis spätestens 11 Uhr von uns online gestellt und technisch erreichbar ist. Die technische Erreichbarkeit des Werbemittels gilt als vertragsgerecht, wenn unser Server innerhalb des gebuchten Zeitraums nicht mehr als insgesamt 3 % oder innerhalb von 30 Tagen nicht länger als insgesamt 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) ausfällt. Ein Fehler in der Darstellung des Werbemittels liegt zudem nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch (a) die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser), (b) Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, (c) Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), (d) unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder (e) Fehler in der Werbemittelvorlage (insbesondere Abweichungen von den Vorgaben in Ziffer 11.3).
12.5 Wir sind nur für die Veröffentlichung und Verbreitung der Werbemittel in der vereinbarten Form verantwortlich. Für eine Kenntnisnahme durch die Empfänger und einen Werbeerfolg der Werbemittel stehen wir nicht ein.
13. Mängelhaftung, Mängelrüge, Nacherfüllung, Allgemeine Haftungsbegrenzung, Verjährung
13.1 Die vereinbarte Beschaffenheit unserer Leistungen ergibt sich – neben den Regelungen in der vorstehenden Ziffer 12 - aus unseren Beschreibungen und der üblicherweise gegebenen Beschaffenheit von Leistungen derselben Art. Angaben und Beschreibungen Dritter sind für uns nicht verbindlich.
13.2 Wir haften für Mängel unserer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, soweit nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.
13.3 Ein Geschäftskunde hat das Werbemittel und seine Verbreitung unmittelbar nach der Veröffentlichung auf etwaige Mängel hin zu überprüfen und festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Geht uns die Anzeige offensichtlicher Mängel nicht innerhalb von fünf Werktagen ab der Veröffentlichung des Werbemittels zu, gilt unsere Vertragserfüllung als vertragsgerecht. Das gilt auch für eine wiederholte (mangelhafte) Veröffentlichung desselben Werbemittels bei einem Serien- oder Abrufauftrag, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig vor der wiederholten Veröffentlichung rügt. Die Rüge einer unzureichenden Verteilquote muss innerhalb von drei Tagen nach der Verteilung (einschließlich des Verteiltages) erhoben und prüfbar begründet und belegt werden. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass er Mängel innerhalb dieser Fristen nicht entdecken konnte. Wir sind berechtigt, die vertragsgerechte Verteilung durch Protokolle unserer Vor-Ort-Kontrollen (Einsteckung, Versand, Verteilung) stichprobenhaft zu belegen. Auch bei Teilbelegung von Beilagen müssen wir nur die vertragsgerechte Einsteckung der Beilagen sowie die Verteilung des Druckwerks insgesamt angemessen belegen, da eine haushaltsbezogene Kontrolle wegen der nach dem Zufallsprinzip erfolgenden Verteilung (siehe Ziffer 3.7) nicht aussagekräftig ist. Ein digitaler Abruf wird durch ein Öffnungsprotokoll für die entsprechende Webseite belegt.
13.4 Bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe des Werbemittels haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung durch Korrektur der Wiedergabe unter angemessener Verlängerung des Erscheinungszeitraums oder durch Veröffentlichung eines Ersatzwerbemittels in dem Umfang, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde, sofern die Veröffentlichung nicht nachweislich termingebunden war. In diesem Fall sowie bei Ablehnung oder Scheitern der Nacherfüllung durch uns hat der Kunde Anspruch auf angemessene Preisminderung. Wir können die Nacherfüllung ablehnen, wenn der dadurch entstehende Aufwand unverhältnismäßig ist, insbesondere in einem erheblichen Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Kunden steht.
13.5 Bei einer Verbreitung des Werbemittels unterhalb der in Ziffern 12.2 bis 12.4 genannten Verbreitungsziele hat der Kunde auf der Basis des im Werbevertrag vereinbarten Preises Anspruch auf Preisminderung in dem Umfang, in dem die tatsächliche Verbreitung die vertragsgerechte Verbreitung gemäß Ziffern 12.2 bis 12.4 unterschreitet.
13.6 Wir haften auf Schaden- oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund (insb. Mängelhaftung, deliktischer Haftung, Verzug, Unmöglichkeit) - uneingeschränkt und im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegene Mängel, Garantiezusagen und im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ferner, soweit eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine weitergehende Haftung durch uns ist ausgeschlossen.
13.7 Soweit unsere Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13.8 Soweit unsere Haftung vorstehend beschränkt ist, verjähren gegen uns gerichtete Ansprüche innerhalb von 12 Monaten. Das gilt auch für Mängelansprüche, die wir nicht zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Nacherfüllungshandlungen setzen keine neuen Verjährungsfristen in Gang.
13.9 Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.
13.10 Der Kunde ist verpflichtet, uns Schäden und Verluste, für die wir möglicherweise aufzukommen haben, unverzüglich anzuzeigen und auf unser Verlangen durch uns selbst oder einen von uns bestimmten Dritten aufnehmen zu lassen.
14. Kundendaten, Datenverarbeitung
14.1 Der Kunde steht dafür ein, dass alle von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Wir sind berechtigt, uns eine eventuelle Vertretungsbefugnis oder Vollmacht auf Seiten des Kunden nachweisen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für die Vertragsdurchführung relevanten Änderungen seiner Daten (z.B. Rechnungsadresse sowie bei der Bezahlart „Bankeinzug“ die Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen.
14.2 Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten der Kunden und evtl. ihrer Mitarbeiter von uns gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen hierzu sind unseren gesonderten Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO zu entnehmen, die wir den Kunden bei Vertragsabschluss überlassen bzw. die unter https://nwzmedien.de/datenschutz/nordwest-sonntagsblatt abrufbar sind.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Streitschlichtung, Anzuwendendes Recht
15.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Oldenburg, sofern der Kunde Kaufmann, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
15.2 Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.
15.3 Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
15.4 Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen oder der weiteren Vertragsregelungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Das gilt auch für Teilbestimmungen, die gestrichen werden können, ohne dass der verbleibende Teil seinen Regelungsgehalt verliert (blue pencil-Methode). Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung wird durch Gesetz und Rechtsprechung ersetzt oder ergänzt, soweit die Parteien sich nicht auf eine angemessene und vertragsgerechte neue oder ergänzende Regelung einigen.
15.6 Wir sind jederzeit berechtigt, unsere Geschäftsbedingungen zu ändern. Maßgeblich für den jeweiligen Vertrag ist stets die bei Vertragsschluss geltende Version, wenn wir Änderungen nicht ausdrücklich in ein bestehendes Vertragsverhältnis einbeziehen. In diesem Fall werden wir dem Kunden die geplanten Änderungen spätestens zwei Monate vor dem von uns gewünschten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens („Anpassungsstichtag“) mitteilen. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Anpassungsstichtag zu kündigen.